Überblick der Kosten bzw. Preise zur Zahnregulierung
Was kostet eine Zahnspange?
Die Kosten für eine Zahnspange sind von mehreren Faktoren abhängig. Im Rahmen unseres Erstgesprächs machen wir uns ein Bild von der Zahnfehlstellung und besprechen den Umfang und die Dauer einer abnehmbaren, festsitzenden oder unsichtbaren Zahnregulierung. Insbesondere legen wir gemeinsam fest, welche Wünsche Sie an Ihre Zahnspange oder die Ihrer Kinder haben und mit welcher Zahnregulierung wir eine ästhetische Zahnstellung erreichen.
Sie erhalten einen Heilkostenplan, den wir fix vereinbaren und der auch bei einem Mehraufwand während der Behandlungszeit nicht mehr erhöht wird. Sie erfahren auch, welche Kostenzuschüsse von Krankenversicherungen vorgesehen sind und welche Möglichkeiten es für eine Ratenzahlung gibt.
Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie einfach einen Termin in unserer Zahnarztpraxis. Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne.
Mit dem neuen Gesetz der Gratis-Zahnspange hat sich vieles geändert. In der Regel haben vorher die Krankenversicherungen stets einen Kostenzuschuß bei festsitzenden Zahnregulierungen sowohl bei Kindern als auch Erwachsenen pro Jahr bezahlt. Bei abnehmbaren Zahnspangen für Kinder hingegen gab es einen gewissen Selbstbehalt, welcher von den Krankenversicherungen vorgegeben wurde.
Kosten für festsitzende Zahnspange - Krankenkasse Kostenzuschuß
Auch hier kann noch für festsitzende Zahnregulierungen bei Erwachsenen ein Krankenkassen-Kostenzuschuss pro Behandlungsjahr von den Krankenversicherungen beantragt werden, der ebenfalls von der jeweiligen Krankenversicherung vorher bewilligt werden muss.
Im Falle einer Bewilligung erhält der Patienten/in folgende Leistungen von den verschiedenen Krankenkasse rückvergütet:
Die Krankenkassen gewähren bei einem Wahlarzt für Kieferorthopädie demnach für die kieferorthopädische festsitzende Behandlung (2-3 Jahre) je nach Versicherungsträger einen Zuschuss zwischen € 1.000,- und € 3.800,- Dabei ist die Rückvergütung abhängig von der Art der Fehlstellung und dem Alter der Patienten.
Ab Juli gilt das neue Gesetz der Gratis Zahnspange bei schweren Fehlstellungen (IOTN 4 +5) für Kinder und Jugendliche von 12 bis einschließlich 18 Jahren. Die Krankenversicherungen refundieren für IOTN 4 bzw. 5 zur Zeit zwischen rund € 3.600,- und € 4.600,-. Wir als Wahlarzt für Kieferorthopädie behandeln alle Fälle der Gratiszahnspange (IOTN 4+5) zum gleichen Tarif. Es bleibt ein Selbstbehalt von ca. € 310.-/ Behandlungsjahr. Alle einfachen Fehlstellungen bei Zahnspangenbehandlungen von Erwachsenen, ob nun abnehmbar oder festsitzend werden vermutlich nicht mehr bezuschußt.
Ratenzahlung für die Zahnspange
Wir bieten folgende Möglichkeiten der Bezahlung sowie Ratenzahlung in unserer Kieferorthopädischen Praxis an:
- Bargeldzahlung
- Bankomatzahlung
- Kreditkartenzahlung
- Bankzahlung mit Factoring
- Ratenzahlung mit Einziehungsauftrag für die Zahnspange
- Zahnkredit